Jugend
Mustersektionsjugendordnung - finale Fassung
endgültiges Dokument fertig gestellt
Die Mustersektionsjugendordnung regelt die Struktur und die Aufgaben der JDAV auf Sektionsebene. Der Bundesjugendleitertag hat am 24.9.2017 eine aktualisierte Mustersektionsjugendordnung beschlossen. Diese löst das alte "Muster für die Jugendsatzung der Sektionen des DAV" von 2004 ab.
Abschließend ist die neue Mustersektionsjugendordnung durch die DAV Hauptversammlung am 11.11.2017 in Siegen bestätigt worden.
Somit ist die neue Fassung ab dem 1. Januar 2018 verbindlich.
Für eure weitere Arbeit stellt JDAV die folgenden Dokumente zur Verfügung:
JDAV_Mustersektionsjugendordnung_Darmstadt_2017, 394 kb
mit Anmerkungen
JDAV_Mustersektionsjugendordnung_mit_Anmerkungen_Darmstadt2017, 394 kb
Mit den Anmerkungen geben wir euch Handlungsempfehlungen und Umsetzungsideen. Derzeit entwickeln wir eine umfangreichere Version, die wir euch schnellstmöglich an dieser Stelle zur Verfügung stellen.
An alle Mitglieder zwischen 14 und 27 Jahre
Sektionsjugendordnung des Deutschen Alpenvereins
Jugendvollversammlung der Sektion Burgkirchen
in der der Hauptversammlung des Deutschen Alpenvereins, die am 10./11. November 2017 in Siegen stattfand, wurde eine Mustersektionsjugendordnung beschlossen, mit der die Interessen, die Rechte,
aber auch die Verantwortung der Jugend in den Sektionen gestärkt werden sollen.
Wir bedauern, dass in der Sektion Burgkirchen, in der Du Mitglied bist, keine Jugendgruppe aktiv ist und derzeit, mangels eines Kandidaten, auch kein Jugendreferent im Vorstand vertreten ist.
Die Mustersektionsjugendordnung, die auch verschiedene variable Punkte enthält, tritt am 01.01.2018
in Kraft und ist von allen Sektionen ab 01.01.2019 verpflichtend anzuwenden.
In einer Jugendvollversammlung ist über eine Sektionsjugendordnung zu befinden, nach der auch ein/e Jugendreferent/in, Mitglieder eines Jugendausschusses sowie Delegierte für den Landes- und Bundesjugendleitertag gewählt werden soll. Stimmberechtig in der Jugendvollversammlung sind alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen Mitglieder der Sektion vom 14. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
Für die Wirksamkeit der Sektionsjugendordnung ist nach den Beschlüssen der Jugendvollversammlung auch noch ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Auch der/die von der Jugendvollversammlung gewählte Jugendreferent/in ist von der Mitgliederversammlung zu bestätigen. Nachdem die Mitgliederversammlung am Freitag, 09.03.2018 stattfindet, ist es notwendig, die Jugendvollversammlung rechtzeitig vor diesem Termin einzuberufen.
Ich lade Dich zur
- Jugendvollversammlung
am 26. Januar 2018
um 18:30 Uhr ins Gasthaus Tettmann,
Burgkirchen-Gendorf, Gartenstraße 6
ein und würde mich sehr freuen, wenn ich viele junge Mitglieder begrüßen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Vorstandschaft
Günther Stautner
1. Vorsitzender