Die Ausleihe ist jeden Freitag von 17:00 - 18:00 Uhr in der
Geschäftsstelle Sektion Burgkirchen Rupertstrasse 2 in 84508 Burgkirchen möglich.
1 Ausleih-Ordnung
Die Vorstandschaft der Sektion Burgkirchen hat sich intensiv mit dem Ausleihen von sektionseigenen Ausrüstungsgegenständen befasst und dafür folgende Modalitäten festgelegt:
1.1 Gebührenpflichtiges Ausleihen (siehe Preisliste)
Die mit hohem finanziellem Aufwand der Sektion beschafften Ausrüstungsgegenstände können an interessierte Bergfreunde gegen eine geringe Gebühr ausgeliehen werden.
Dieses Ausleihen ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt und schlägt sich auch bei den Gebühren nieder. Folgende Einteilung ist beim Ausleihen zu beachten:
- Sektionsmitglieder unserer Sektion
- Sektions-Jugendliche (bis 18 Jahre) und Jungmannschaft (18 - 27 Jahre) unserer Sektion
- Sektionsmitglieder benachbarter und fremder Sektionen
- Nichtmitglieder
1.2 Reduzierte Gebühren (50% von der Preisliste) zahlen
- Sektions-Jugendliche bis 18 Jahre
- Sektions-Jungmannschaft (18 - 25 Jahre), wenn sie eine Jungmannschaftsmarke vorweisen können
- Teilnehmer an Sektionsveranstaltungen
1.3 Gebührenfrei sind
- Vorstandsmitglieder der Sektion Burgkirchen
- Wander- /Tourenführer und Jugendleiter der Sektion Burgkirchen
- Veranstaltungen der Sektionsjugend und -jungmannschaft, soweit die Ausleihgegenstände im Rahmen der wöchentlichen Zusammenkünfte oder bei ausgeschriebenen Unternehmungen benötigt werden.
2 Richtlinien zum Ausleihen von sektionseigenen Ausrüstungsgegenständen
Für die sektionseigenen Ausrüstungsgegenstände, Karten und Führer wurde eine Ausleih-Ordnung und eine Preisliste für das Ausleihen erstellt, mit dem Tourenreferenten und Jugendreferenten abgestimmt und vom Vorstand beschlossen.
Diese Ausleih-Ordnung gilt für alle Sektions- und auch Nichtmitglieder beim Ausleihen von Sektionsmaterial.
Folgende Vorgehensweise ist beim Ausleihen einzuhalten:
2.1 Ausleihzeiten
In der Preisliste wurde die Ausleihzeit auf eine Woche, Freitag bis Freitag (Geschäftsstellen-Öffnung), festgelegt. Diese Ausleihzeit von einer Woche gilt für alle Ausleihenden.
2.2 Verlängerte Ausleihzeiten
In begründeten Fällen kann diese Ausleihzeit auf zwei Wochen verlängert werden, dann ist aber unbedingt der Termin der Rückgabe auf dem Ausleihzettel zu vermerken und der doppelte Betrag fällig.
Ausleihzeiten über zwei Wochen sind nicht im Sinne der Sektion, da in dieser Zeit eine mehrmalige Ausleihe nicht mehr möglich ist und somit auch keine Einnahmen erzielt werden können.
Wird die Ausleihzeit (eine bzw. zwei Woche/n) überschritten, dann ist die fünffache Normalgebühr wegen zusätzlichem Aufwand zu entrichten.
2.3 Reduzierte Ausleih-Gebühren
Im Pkt. 1.2 der Ausleih-Ordnung ist genau festgelegt, wer nur die reduzierten Gebühren zu zahlen hat.
Die Ausleihzeiten, Ziff. 2.1 und 2.2 sind unbedingt einzuhalten.
Jugendliche und Jungmannschaft sind bei eigenen Unternehmungen nicht gebührenfrei.
2.4 Gebührenfreies Ausleihen
Im Pkt. 1.3 der Ausleihordnung ist festgelegt, wer gebührenfrei ausleihen kann.
Die Ausleihzeiten, Ziff. 2.1 und 2.2, sind unbedingt einzuhalten.
Beim gebührenfreien Ausleihen ist u.a. auch zu beachten, dass dies nur für den aufgeführten Personenkreis gilt und nicht auch noch für andere Sektionsmitglieder.
Dies gilt besonders auch für Wander-/Touren- und Jugendleiter, eine Weitergabe an Angehörige und/ oder Bekannte ist nicht gestattet.
Verantwortlich für das Einhalten der Ausleihordnung ist für die wöchentliche Ausleihe der Materialwart, bei Sektionsveranstaltungen der Touren-/Wanderleiter und für die Sektionsjugend der Jugendreferent.
Die Ausleihzettel sind vollständig und lesbar auszufüllen, damit im Bedarfsfall entsprechende Nachforschungen möglich sind. Ungenau ausgefüllte Ausleihzettel können u.U. zu einer Nachzahlung führen.
Der Aktenvermerk vom 12.04.2006, Anlage zum Protokoll 3/2006, hat weiter uneingeschränkte Gültigkeit.
Grundsätzlich gilt: Wer sich nicht an diese Richtlinien hält, wird vom Ausleihen ausgeschlossen.